Wie können in Österreich ansässige Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden, die sie selber begehen oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeiten ihrer Tochter- und Zulieferfirmen geschehen? Wo sieht das österreichische Rechtssystem Regulierung unternehmerischer Auslandsaktivitäten vor und inwiefern ist für Unternehmen wie für Betroffene Rechtssicherheit hergestellt?
Wie kann sichergestellt werden, dass die Verletzung von Menschenrechten empfindlich sanktioniert wird und damit auch generalpräventiv (im Sinne eines Risikomanagements der Unternehmen) wirkt?
Wie können die Opfer solcher Verstöße Zugang zu österreichischen Gerichten bekommen?
Die Studie behandelt den Status Quo auf internationaler und EU-Ebene ebenso wie auf nationaler Ebene und unterbreitet könkrete Reformvorschläge. Des Weiteren beinhaltet die Publikation die auf der Studie aufbauenden Forderungen des Netzwerks.

